08/2026: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in der langen Diskussion um nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz in Köln ein Zwangsgeld verhängt. Die Stadt Köln muss ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen, weil sie ihre Verpflichtung aus einem Urteil aus dem Jahr 2023 noch nicht hinreichend erfüllt hat (Aktenzeichen: 8 E 520/26).
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