Projekte und Referenzen

Projekte und Referenzen

Im Folgenden sind exemplarische Referenzen aus den vergangenen Jahren unserer Tätigkeit aufgeführt, um Ihnen einen Überblick über das Leistungsspektrum der GeräuscheRechner an die Hand zu geben.

Bauleitplanung / Baugenehmigungen
Im Rahmen der Bauleitplanung werden regelmäßig Schalltechnische Gutachten erstellt, um die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Vorhaben vorzubereiten. Für  Baugenehmigungen muss regelmäßig geprüft werden, ob die einschlägigen Schallschutzkriterien nach dem Bauordnungsrecht berücksichtigt werden.
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Landverkehr
Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen anhand der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), z. B. zur Ermittlung der Ansprüche auf Schallschutz. Für die Berechnung werden beim Straßenverkehr die RLS-19 sowie beim Schienenverkehr die Schall 03 (1990/2014) verwendet.
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Luftverkehr
Umsetzung und Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sowie der untergesetzlichen Regelwerke. Beratung und Unterstützung bei der Planung und Entwicklung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes im Luftverkehr.
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Gewerbe- und Industrieanlagen
Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
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Sport- und Freizeitanlagen
Ermittlung und Bewertung auf Grundlage der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) bzw. der jeweils geltenden Freizeitlärm-Richtlinien der Länder zur Beurteilung der Geräuschsituationen in der Nachbarschaft (Prognose/Messung).
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Umgebungslärm
Schalltechnische Beratung im Rahmen von Lärmkartierungen und Aktionsplanungen nach der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
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Sonstige Referenzen
Weitere Themenfelder betreffen unter anderem den Arbeitsschutz (hier: Anwendung und Prüfung auf Grundlage der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) sowie den Baustellenlärm (hier: Prognoseberechnungen und messtechnische Begleitung auf Grundlage der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – AVV-Baulärm).
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