Vollzug des Baurechts…

09/2017: Nach Vollzug der Novelle des Baurechts gelten neue Regelwerke im Themenfeld Lärm. Betroffen sind die TA Lärm (siehe: Link » ») sowie die 18.BImSchV (siehe:  Link » »). Neu sind u.a. die Berücksichtigung der Urbanen Gebiete (MU) sowie der weitgehende Wegfall der Immissionsrichtwerte für die mittägliche Ruhezeit in der 18.BImschV.